Wesensprüfung

  1. Die meisten Bundesländer hatten für diese Hunde bereits vor der Regelung durch den Bund einen Maulkorb- und Leinenzwang verhängt und die Haltung der Tiere von einer behördlichen Erlaubnis oder einer Wesensprüfung abhängig gemacht. ( Quelle: Tagesschau Online vom 17.03.2004)
  2. Eine Wesensprüfung für Mischlinge mit Kampfhund-Anteil sei in Sachsen allerdings nicht vorgeschrieben. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 18.12.2003)