Wichtungsfaktor

  1. Die geltende Strahlenschutzverordnung mißt Neutronenstrahlen einen Wichtungsfaktor 10 zu, bezogen auf Röntgen- beziehungsweise Gammastrahlung (Neutronenstrahlung wäre demnach zehnmal gefährlicher). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)