Widerrufs-

  1. Für Lebensversicherungen sind am 8. Dezember 2004 neue Widerrufs-, Rücktritts- und Widerspruchsfristen in Kraft getreten. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 30.01.2005)
  2. Darüber hinaus wird der Erblasser durch die vorweggenommene Erbfolge in die Lage versetzt, seine Nachfolgeplanung nachträglich zu korrigieren, etwa dadurch, dass in die jeweiligen Schenkungsverträge Widerrufs- oder Rückfallklauseln aufgenommen werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.07.2004)