Widerruft

  1. LAG Frankfurt a. M. HGB §§ 52, 49; BGB § 611 Direktionsrecht Widerruft der Arbeitgeber vertragswidrig eine Prokura, so kann er schadenersatzpflichtig werden oder der Arbeitnehmer außerordentlich kündigen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)