Förderung und Baulandpolitik müssten vielmehr dem anhaltenden Neubaubedarf gerade im Bereich des Wohneigentums Rechnung tragen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Die Förderung sei grundsätzlich als privilegiertes Einkommen zu betrachten, solange sie zum Erwerb selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werde, heißt es Arag zufolge in dem Gerichtsbeschluß.
( Quelle: Die Welt vom 06.07.2005)
Eine große Rolle bei der Zurückhaltung der Ostdeutschen hinsichtlich des Wohneigentums spielt auch die Tatsache, daß die Menschen in den neuen Ländern in 40 Jahren DDR nicht annähernd so viel Ersparnisse schaffen konnten wie in der alten Bundesrepublik.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Dazu gehöre auch die Förderung und Aufwertung des Wohneigentums.
( Quelle: Merkur Online vom 21.07.2005)