Wohnungseigentumsgesetzes

  1. Diese und zahlreiche andere offene Rechtsfragen zum Wohnungseigentum führten sehr schnell dazu, dass der eigentlich nie ganz verstummte Ruf nach einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes von den betroffenen Verbänden erneut mit Nachdruck erhoben wurde. ( Quelle: Die Welt Online vom 12.08.2004)