Wohnungsrecht

  1. Die Immobilienbeschreibung klingt seltsam genug: „EG (Erdgeschoß) – Diese Wohnung ist mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht bis zum Ableben eines derzeit zwölf Jahre alten Pudels belastet.“ Und das kann dauern – denn ein Pudel wird bis zu 20 Jahren alt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Erforderlich ist daher vielmehr eine Willensbildung des Verwaltungsbeirats (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. März 2002, 2Z BR 4/02 in Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht 12/ 2002, Seite 529). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.10.2002)
  3. Übrigens können sich hinter dem Wohnungsrecht völlig unterschiedliche Ausgestaltungen verbergen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.07.2005)
  4. Sie sei nicht auf Dauer angelegt, sondern auf Auseinandersetzung gerichtet (Urteil vom 11. September 2002, XII ZR 187/00 in Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht 2002, Seite 950). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.02.2003)
  5. Dies aber sei unangemessen und benachteilige ihn nach Treu und Glauben (Urteil vom 21. März 2002, VII ZR 493/00 in Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht 2002, Seite 750). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.02.2003)
  6. Dabei gibt es Alternativen zur Geldzahlung, etwa ein befristetes Wohnungsrecht für junge Kinder oder eine Nachabfindungsklausel, die die Geschwister an Gewinnen beteiligt, wenn der Übernehmer die übergebene Immobilie verkauft. ( Quelle: Die Welt Online vom 04.10.2003)