ZGB

  1. Da aber das ZGB zu den Akten gelegt wurde, verschwanden jene Fristenregelungen wohl gleich mit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Dies stellt eine Umgehung der Vorschriften über die Ausgestaltung und Übertragung von Rechtsträgerbefugnissen und damit einen Verstoß gegen ein in Rechtsvorschriften enthaltenes Verbot im Sinne von § 68 I Nr. 1 ZGB dar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Stattdessen existieren drei verschiedene Regelungskörper, von denen nur einer, das ZGB, auf Rechtsbeziehungen mit Verbraucherbeteiligung Anwendung findet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)