Zertifizierungsnummer

  1. Laut Paragraf 7 AlterZertG hätten die Anbieter bei Vertragsabschluss unter anderem die Zertifizierungsnummer angeben müssen, erklärt Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.01.2002)