Zeugnisverweigerung

  1. Wenn die zu einer Zeugnisverweigerung Berechtigten im Verdacht stehen, an einer Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beteiligt zu sein, sei dies bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Wie verlautet, wird sie in ihrer Zwangslage ihr Recht auf Zeugnisverweigerung in Anspruch nehmen, um sich nicht selbst zu belasten. ( Quelle: Welt 1998)