Zinsbindungsfrist

  1. Endet die Zinsbindungsfrist erst Mitte bis Ende nächsten Jahres, kann es für sicherheitsorientierte Bauherren sinnvoll sein, sich gegen einen höher als erwartet ausfallenden Zinsanstieg mit Hilfe eines Forward-Darlehens abzusichern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.11.2003)
  2. Wenn künftig Damnen nur noch bei einer Zinsbindungsfrist von bis zu fünf Jahren steuerlich geltend gemacht werden können, würden viele Hauskäufer abwägen müssen, ob sie die Zinsen für zehn oder 15 Jahre festschreiben wollten. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.12.2004)
  3. Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich ein Hypothekendarlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ablöse? ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Häufig wird für die laufende Zinsbindungsfrist auch ein Disagio gezahlt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)