Zivildezernat

  1. Zudem nimmt die Zahl der Pauschalreisen und damit notwendigerweise auch die der reiserechtlichen Rechtsstreitigkeiten ständig zu, so daß auch ein allgemeines Zivildezernat immer häufiger mit reisevertraglichen Besonderheiten befaßt ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)