Zivilluftfahrt-Organisation

  1. Wie breit Landebahnen und Rollwege für Flugzeuge der A 380-Größenklasse sein sollten und welche seitlichen Sicherheitsabstände gelten, legte die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO schon 1999 im so genannten Annex 14 fest. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.01.2005)