Sollte Goosens damaliger Mitveranstalter Sauerland von Tricksereien gewusst haben - was er bislang bestreitet -, könnte die amerikanische Zivilsache mit dem Aktenzeichen 98-CV-6781 in einen deutschen Strafprozess münden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.10.2002)