Zollabteilung

  1. Auch für die Zollabteilung, heißt es, komme nur Freiburg in Frage. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Mit einer solchen Regelung ist jedoch nach dem Erlaß der gemeinsamen Steuer- und Zollabteilung nicht mehr zu rechnen, da sie infolge der Neuordnung des deutschen Geldwesens nicht mehr erforderlich ist. ( Quelle: Die Zeit (10/1949))