Auch für die Zollabteilung, heißt es, komme nur Freiburg in Frage.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Mit einer solchen Regelung ist jedoch nach dem Erlaß der gemeinsamen Steuer- und Zollabteilung nicht mehr zu rechnen, da sie infolge der Neuordnung des deutschen Geldwesens nicht mehr erforderlich ist.
( Quelle: Die Zeit (10/1949))