Zulassungsausschuß

  1. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hat dies jetzt beim Zulassungsausschuß der KV beantragt, der darüber entscheiden muß. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Der paritätisch mit Ärzten und Kassenvertretern besetzte Zulassungsausschuß muß die Qualifikation der Bewerber bewerten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)