Zulassungsbescheinigung

  1. Die "Zulassungsbescheinigung Teil II" tritt an die Stelle des bisherigen Fahrzeugbriefes. ( Quelle: Handelsblatt vom 01.09.2005)
  2. Bei der dritten Umschreibung wird eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt. ( Quelle: n-tv.de vom 20.03.2005)