Zulassungszeichen

  1. Behrdlich geprfte Produkte tragen ein spezielles Zulassungszeichen der BAM. ( Quelle: Südwestrundfunk vom 30.12.2005)
  2. Feuerwerkskörper, die das Zulassungszeichen des Amtes nicht tragen, dürfen nicht eingeführt werden. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  3. Normalerweise handele es sich um einfuhrverbotene Knallkörper, die zumeist mit chinesischen Schriftzeichen oder mit nachgeahmten deutschen Zulassungszeichen bedruckt seien. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)