Zusammenschaltungspunkt

  1. Würde die RTP eine Anordnung erlassen, "daß die Zusammenschaltung mit dem Netz der Telekom um mehr als einen Zusammenschaltungspunkt zu erfolgen hat", könnte dies "gegen Artikel 4a der EU-Richtlinie 96/19/EG verstoßen", heißt es in dem Brief. ( Quelle: Welt 1999)