Zusatzeinkünfte

  1. Angesichts sich ständig ausweitender Enthüllungen im Bundestag regt Fritsch an, Parlamentarier sollten außer der Nebentätigkeit künftig auch die Höhe der Zusatzeinkünfte beim Landtag anzeigen müssen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.01.2005)
  2. Der damals erst 32jährige Bundestagsabgeordnete stand 1978 als Direktionsassistent auf der Gehaltsliste eines Flick-Tochterunternehmens und bezog Zusatzeinkünfte von 60 000 Mark jährlich. ( Quelle: Telepolis vom 21.06.2003)
  3. Politiker von SPD und Grünen wollen als Konsequenz aus den VW-Zahlungen an Politiker die Zusatzeinkünfte von Bundestagsabgeordneten künftig beschränken. ( Quelle: Spiegel Online vom 04.01.2005)
  4. Da alle Zusatzeinkünfte, die über rund 690 Euro im Monat liegen (alte Bundesländer), zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet werden, dürften Ihre Abzüge künftig sinken. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.04.2005)
  5. Wenn neben dem Einkommen auch alle Zusatzeinkünfte wie Mieten und Pachten beitragspflichtig würden, träfe dies etwa den Facharbeiter mit vermieteter Anliegerwohnung. ( Quelle: Die Welt Online vom 29.12.2004)
  6. Bei den Arbeitnehmern sollten die Zusatzeinkünfte nicht beitragspflichtig werden, weil ansonsten das Prinzip der hälftigen Finanzierung der Arbeitgeber aufgegeben werden müsste, was ich ablehne. ( Quelle: Die Welt 2001)