Zusatzregelung

  1. Käsestangen und Croissants fallen unter die Zusatzregelung ("Sonderbackwerkverordnung"). ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Der Ausweg aus der Sackgasse findet sich in einer Zusatzregelung, einstmals geschaffen für den Fall einer Versorgungslücke innerhalb des deutschen Marktes. ( Quelle: Welt 1996)