Das OVG hatte mit seiner Entscheidung grünes Licht für die teilweise Zuschüttung des Landschaftsschutzgebietes Mühlenberger Loch gegeben.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.03.2001)
Nach Ansicht der Architekten hat die Zuschüttung mehrere Vorteile: So könne die Fläche für Wohnungsbau genutzt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.03.2005)
Kritikpunkt ist auch die Zuschüttung eines Teils des geschützten Süßwasserwatts, die allerdings gegen umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen von der EU-Kommission gebilligt worden war.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Ein Verfahren, das während der Zuschüttung des Mühlenberger Lochs angewandt wurde, um Schuten aus dem seichten Wasser zurück in die Fahrrinne zu ziehen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 25.01.2005)