Zustrom ausländischer Arbeitskräfte

  1. Aus Furcht vor einem Zustrom ausländischer Arbeitskräfte auf die heimischen Märkte bestehen Frankreich, Deutschland und Österreich auf einer siebenjährigen Übergangsfrist, bevor den neuen Mitgliedsstaaten volle Personenfreizügigkeit gewährt wird. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.06.2003)