ZuwendungsTVe

  1. Der Senat sieht den Ablauf einer befristeten Weiterbeschäftigung als Beendigung des Arbeitsverhältnisses "wegen Erreichens der Altersgrenze" i.S. von § 1 Abs. 2 der ZuwendungsTVe an. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)