Zweckentfremdungsverbotsverordnung

  1. Grundlage für dieses Urteil war die Feststellung des Oberverwaltungsgerichts Berlin, wonach die Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Berlin rückwirkend zum 1.September 2000 keine Gültigkeit mehr hatte, weil in der Stadt kein Wohnraummangel mehr herrscht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.12.2003)