Zweijahressperren

  1. Die Sünder klagten gegen ihre Zweijahressperren, aber das Urteil des Internationalen Olympischen Komitees blieb, weil Mittel, deren Dopingeffekt verbotenen Substanzen ähneln, auch als Doping zu gelten haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.09.2003)