Zwischenabrechnung

  1. Eine Zwischenabrechnung liege noch nicht vor. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.01.2004)
  2. Eine kostenaufwendige Zwischenabrechnung war dem Bekl. nach Auffassung der Berufungskammer nicht zuzumuten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)