abgeleitet

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  1. Aus der Röntgenaufnahme vom 20. 5. 1986 konnte keine sichere Diagnose eines Kniescheibenfehlstandes abgeleitet werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Anrechenbarkeit der Unfallrente auf die Alterssicherungsbeträge kann im Gegensatz zu der Auffassung des LAG auch nicht mittelbar aus dem Gesamtzusammenhang oder aus dem Sinn und Zweck der Alterssicherungsregelung abgeleitet werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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