allg.

  1. Hinzu kommt folgende ganz allg. Gerechtigkeitserwägung, die sich die Bekl. entgegenhalten lassen muß: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Im allg. wird man zwar von dem Datum des Empfangsbekenntnisses ausgehen und es als Zustellungstermin annehmen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)