In der Voraussicht, dass es Autofahrern schlecht nachzuweisen ist, ob sie telefoniert haben oder nicht, reicht bereits ein angeschaltetes Mobiltelefon in der Hand im Auto aus, um das Bußgeld zu verhängen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Er hat sein angeschaltetes Mikrofon stets nach unten gedreht.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 19.03.2005)