antragstellenden

  1. Maßgebl. für eine Beschränkung der Beschlußwirkungen auf den antragstellenden Gläubiger soll sein, daß der Beschluß rechtskraftfähig ist und die Rechtskraft grundsätzl. nur inter partes wirkt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Am Donnerstag erörterte das Bundesgesundheitsamt mit der antragstellenden Firma, einer der größten Pflanzenzüchtereien der Welt, Kritikern und Sachverständigen, vor allem die Pläne, genmanipulierte Kartoffeln freizusetzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)