arglistige Täuschung

  1. Sabine Ahlemeyer, Leiterin der Adoptionsstelle Hamburg: "Das ist arglistige Täuschung. ( Quelle: BILD 2000)
  2. Wird etwas verschwiegen oder werden falsche Angaben gemacht, werten die Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit oder als arglistige Täuschung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.06.2005)