außergerichtlichem

  1. Wir müssen mal festhalten: Es geht bei den Überprüfungen nicht um eine Schuldfindung auf außergerichtlichem Wege, sondern einzig darum, festzustellen, ob ein Bewerber für den öffentlichen Dienst Stasi-Kontakte hatte, ja oder nein, und in welchem Umfang. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)