Um wenigstens Berufstätige und Alleinerziehende nicht völlig im Regen stehen zu lassen, waren zwei Vertretungen aus dem Kindergarten in der Kaiserstraße anwesend, die einen Notdienst aufrechterhielten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
Standpunkte aufrechterhielten, beschloß der Vorstand der Bekl. im Februar 1977 die Einleitung eines Dienststrafverfahrens gegen den Kl. und bestellte einen nicht weisungsgebundenen Untersuchungsführer gemäß § 8 Abs. 3 der DO.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)