aussage-psychologischer

  1. Doch die von den Zeuginnen in der Anzeige geschilderten Ereignisse seien aus aussage-psychologischer Sicht nicht hinreichend zuverlässig als erlebnisbasiert abzusichern, heißt es von Seiten des Amtsgerichts Buxtehude. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 23.04.2005)