aussichtsreichgilt

  1. Grundsätzlich erlaubt ist in Deutschland daher nur das Forschen mit adulten Stammzellen, also jenen von erwachsenen Menschen, das ebenfalls als aussichtsreichgilt und ethisch unproblematisch ist, weil kein entstehendes Leben zerstört wird. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.08.2004)