bedürftigkeitsgeprüfte

  1. Zwar sind Sozialhilfe wie Arbeitslosenhilfe gleichermaßen bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistungen, aber das Nachrangprinzip greift bei der Sozialhilfe deutlich schärfer als bei der Arbeitslosenhilfe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.07.2003)