bedenkl

  1. Zwar hat die Kl. die bedenkl. und mißbilligenswerten allgemeinen Verhältnisse in der Einrichtung K. näher dargelegt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Abstand die klägerischen Klarstellungsinteressen erhebl. Die demnach begründete sachl. Abweisung hätte es drittens ermöglicht, von der bedenkl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)