Zwar hat die Kl. die bedenkl. und mißbilligenswerten allgemeinen Verhältnisse in der Einrichtung K. näher dargelegt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Abstand die klägerischen Klarstellungsinteressen erhebl. Die demnach begründete sachl. Abweisung hätte es drittens ermöglicht, von der bedenkl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)