benachteiligungsfreier

  1. Wichtig ist hier, dass es dem Arbeitgeber auch nicht hilft, zu behaupten, er hätte den schwer behinderten Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt oder befördert - etwa weil ein anderer Bewerber besser qualifiziert war. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.09.2001)