Vor der 25. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt bestritt der berufslose Angeklagte ebenso wie in der ersten Verhandlung auch, "etwas Schlimmes" getan zu haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Sie genießt ihr Leben als berufslose Gattin und empfindet es als frei von lästigen Pflichten.
( Quelle: Die Zeit (52/1998))