beschönige

  1. Die Berechnung der Lärmbelastung für die Anwohner entspreche nicht dem neuesten Stand und beschönige die Wirklichkeit, so die Grünen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.02.2005)
  2. Der Angeklagte sei voll geständig und beschönige nichts, auch bestehe keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, sagt Broschat. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)