bestehendes Recht

  1. HAFTUNG ERWEITERT: Betreiber von Homepages haften für Links zu Webseiten, die gegen bestehendes Recht verstoßen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Das Vorgehen verstößt zudem vermutlich gegen bestehendes Recht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.09.2002)
  3. Danach handelten alle, die Lindas Melodie ohne seine Erlaubnis vertont, gespielt oder auf Platten gepresst haben, gegen bestehendes Recht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.07.2003)