betriebseinheitlichen

  1. Zudem stellen sie keinen Teil der Öffentlichkeit dar, werden innerbetriebl. zur Mitgliedschaft aufgefordert und stimmen weitgehend mit den betriebseinheitlichen Interessen der vom Betriebsrat repräsentierten Arbeitnehmerschaft überein. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)