beurteilende

  1. Der hier zu beurteilende Begriff "Eigentum" wird durchgängig in Literatur und Rechtsprechung als einfacher alltäglicher und damit geständnisfähiger Begriff angesehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die vom Bundesgerichtshof zu beurteilende Klausel sah solche Zinszahlungen rückwirkend vor, wenn das normale Zahlungsziel nicht eingehalten wurde. ( Quelle: FAZ 1994)
  3. Anders als bei der vom BGH in engen Grenzen gebilligten Kostenerstattungsklausel (BGHZ 108, 1 = NJW 1989, 2247 = LM § 9 (Bb) AGBG Nr. 24) greife die hier zu beurteilende Vornahmeklausel in die Struktur der Gewährleistungsrechte ein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)