beziffernder

  1. Da die Gagen trotz des vorzeitigen Endes der Veranstaltung bezahlt werden müssen, sei ein "noch nicht zu beziffernder finanzieller Schaden" entstanden, heißt es in einer Mitteilung der Presseagentur "Pink Power", die mit dem CSD e.V. zusammenarbeitet. ( Quelle: TAZ 1993)