chamazulen-

  1. Ob die beanspruchte Erfindung mit den Merkmalen "inhaltsstoffmäßig homogen" und "chamazulen- und (-) -a- bisabololhaltig beständig ausreichend identifiziert werden kann, braucht nicht abschließend entschieden zu werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)