derzufolge

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  1. Jäckel identifiziert sie als "diejenigen" und läßt sich die Gelegenheit entgehen, auf die Volksweisheit zurückzugreifen, derzufolge Gelegenheit Diebe machen soll. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Das Institut legte Ergebnisse einer Studie vor, derzufolge bei einem konsequenten Überstundenabbau in Deutschland realistischerweise nicht mehr als etwa 20 000 Arbeitsplätze statt der bisher erhofften 400 000 bis 900 000 Stellen entstehen dürften. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Die Vorstellung, nach der Gefangennahme des "Zaim" könne der Widerstand über kurz oder lang nur zusammenbrechen, ist eng mit dem Glauben an die Propaganda verbunden, derzufolge dieser Widerstand in erster Linie das Werk von "Saddam-Getreuen" sei. ( Quelle: Neues Deutschland vom 16.12.2003)
  4. Er verwies auf eine Fernsehsendung, derzufolge in Kars mit deutschen Waffen Massaker an Kurden verübt worden seien. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Politikwissenschaftler wie Robert Rabil halten dem eine neue Dominotheorie entgegen, derzufolge ein instabiler Irak auch Konsequenzen für bisherige US-Verbündete wie Saudi-Arabien und Pakistan haben könnte - zum Nachteil der USA und des Westens. ( Quelle: ZDF Heute vom 15.04.2004)
  6. Wie auch immer: Die Meldung vom Dienstag jedenfalls, derzufolge Ball-Organisator Uriz von Oertzen und die Stiftung der Hamburger Presse als Ausrichter des Events nach nur zwei Jahren Zusammenarbeit wieder getrennte Wege gehen wollen, überraschte kaum. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.07.2003)
  7. Das Bankgeheimnis basiert auf einer Vereinbarung zwischen Kunden und Bank - derzufolge darf das Geldinstitut Informationen über den Kunden nicht herausgeben. ( Quelle: Die Zeit (41/2001))
  8. Hoeneß hatte sich schon am Mittag ärgern müssen über eine Zeitungsmeldung, derzufolge der verletzte Sebastian Deisler von Real Madrid umworben sei. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  9. Die SPD wolle nun zur alten Regelung zurück, derzufolge jede Partei eine eigene Fraktion bilden müsse, schreibt die Zeitung. ( Quelle: Spiegel Online vom 24.09.2005)
  10. Dabei gehe es um die Beibehaltung der sogenannten Bäderregelung, derzufolge keine Zuschläge für die in Kurorten bereits heute erlaubten längeren Ladenöffnungszeiten gezahlt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
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