ehrfurchtsvollen

  1. Zaun, Schlösser und ein Zutrittsverbot des neuen Grundstückseigentümers verhinderten die Kranzniederlegung an der Büste und die ehrfurchtsvollen Blicke auf die gesammelten Erinnerungen im Gebäude. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.08.2003)