Der Einsatz des Bekl. als Fahrer eines zur Beförderung von Sand auf Baustellen benutzten Muldenkippers hat der Erfüllung des eigentl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Schlüssel für § 636 Abs. 2 RVO kann für das BAG eigentl. nur im Finanzierungsargument liegen:
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)