einbehaltene

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  1. Die unterschiedlichen Sätze der Körperschaftsteuer für einbehaltene Gewinne (30 Prozent) und ausgeschüttete Gewinne (40 Prozent) wurden durch einen einheitlichen Satz von 25 Prozent ersetzt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.06.2003)
  2. Alle Steuersätze, die für einbehaltene, ausgeschüttete und entnommene Gewinne, müssen deutlich gesenkt werden und dürfen inklusive Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag nicht mehr als maximal 35 Prozent betragen. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  3. Dazu soll auch die einbehaltene Dividende in Höhe von etwa 1,5 Milliarden Euro beitragen. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 20.06.2002)
  4. Die angekündigten Erleichterungen bei der Körperschaftssteuer sind ein erster Schritt: Der Steuersatz sinkt von 50 auf 45 Prozent für einbehaltene und von 36 auf 30 Prozent für ausgeschüttete Gewinne der Kapitalgesellschaften (USA: 34 Prozent). ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  5. Diese hätten ermöglicht, daß die im Juli einbehaltene Kredittranche von 330 Millionen Dollar zügig nachgezahlt wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Der Spitzensteuersatz von 30 Prozent soll zugleich als einheitlicher Körperschaftsteuersatz auf einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne erhoben werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Wer mehr Zinszahlungen erhält, als er zunächst in den Freistellungsantrag eingetragen hat, kann in seiner Einkommenssteuererklärung zu Unrecht einbehaltene Steuern auf Zinsen vom Staat zurückfordern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Nach der Steuerreform sollen Kapitalgesellschaften für einbehaltene Gewinne rund 20 Prozent Steuern zahlen, Privatunternehmer dagegen 40 Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  9. Aktiengesellschaften und GmbH zahlen für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne künftig nur noch 25 Prozent Körperschaftssteuer. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  10. Die Geschichte um die einbehaltene Mehrwertsteuer, Sie wissen schon. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.07.2003)
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